Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 31.07.2026 · Guhr Computer, Inh. Marc Guhr
§ 1 Geltungsbereich, Vertragsschluss und Fernabsatz
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Dienstleistungen, Managed Services, Reparaturen und Hardware-Verkäufe von Guhr Computer, Inh. Marc Guhr (nachfolgend „IT-Dienstleister“) gegenüber Unternehmern, Kaufleuten, Freiberuflern (B2B) und Verbrauchern (B2C) (nachfolgend „Kunde“).
(2) Ein Vertrag kommt durch eine in Textform (z. B. E-Mail) verfasste Auftragsbestätigung, durch Vertragsunterzeichnung oder durch die faktische Ausführung der Dienstleistung durch den IT-Dienstleister zustande.
(3) Soweit Verträge mit Verbrauchern unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Telefon, E-Mail) geschlossen werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Widerrufsrecht. Eine gesonderte Widerrufsbelehrung erfolgt, soweit gesetzlich vorgeschrieben, separat.
§ 2 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, den IT-Dienstleister bei der Leistungserbringung angemessen zu unterstützen (z. B. durch Gewährung von physischem oder Remote-Zugang, Bereitstellung von Passwörtern).
(2) Der IT-Dienstleister haftet nicht für Fehler oder Datenverluste, die durch unsachgemäße Bedienung des Kunden entstehen (z. B. das versehentliche oder absichtliche Löschen von eigenen E-Mails, Akten oder Systemdateien durch den Kunden).
§ 3 IT-Dienstleistungen, Managed Services & Updates
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
(2) Geplante Wartungsfenster: Notwendige Wartungen und Änderungen können zu einer kurzfristigen Nichtverfügbarkeit der Systeme führen. Diese geplanten Ausfallzeiten stellen keine schuldhafte Verletzung der Vertragspflichten dar.
(3) Sicherheits- und Softwareupdates (Patch-Management): Dem Kunden ist bewusst, dass die Installation von Systemupdates zu unvorhersehbaren Kompatibilitätsproblemen führen kann. Für Folgeschäden, die auf Fehler in den Updates der Softwarehersteller zurückzuführen sind, übernimmt der IT-Dienstleister bei leichter Fahrlässigkeit keine Haftung, sofern er bei der Installation die branchenübliche Sorgfalt eingehalten hat.
(4) Stand der Technik & IT-Sicherheit: Trotz Anwendung des aktuellen Stands der Technik kann kein vollständiger Schutz vor Cyberangriffen, Viren oder Ransomware garantiert werden. Der IT-Dienstleister schuldet die Umsetzung branchenüblicher Schutzmaßnahmen gemäß Beauftragung, übernimmt jedoch keine Garantie für die absolute Undurchdringbarkeit der Systeme.
§ 4 Reparatur- und Werkstattleistungen
(1) Kostenvoranschläge & Fehlersuche: Der Aufwand für die Fehlerdiagnose ist kostenpflichtig, auch wenn sich herausstellt, dass eine Reparatur nicht möglich oder unwirtschaftlich ist.
(2) Zugangsdaten & Sperren: Der Kunde hat zur Fehlerdiagnose sämtliche notwendigen Zugangsdaten (z. B. Windows-Passwort, BIOS-Passwort, Apple-ID, Bitlocker-Key) zur Verfügung zu stellen oder die Geräte vorab zu entsperren.
(3) Datensicherungspflicht vor Reparatur: Der Kunde ist zwingend verpflichtet, vor der Übergabe eines Gerätes zur Reparatur eine externe Datensicherung durchzuführen. Alternativ kann eine kostenpflichtige Datensicherung durch den IT-Dienstleister vorab beauftragt werden.
(4) Abholfrist und Verwertung: Holt der Kunde ein Gerät nach Mitteilung über die Fertigstellung oder Unwirtschaftlichkeit der Reparatur nicht innerhalb von 3 Monaten ab, können Lagerkosten berechnet werden. Nach Ablauf dieser 3 Monate und einer weiteren Aufforderung in Textform mit einer Fristsetzung von 14 Tagen ist der IT-Dienstleister berechtigt, das Gerät freihändig zu verwerten. Ein etwaiger Verwertungserlös wird abzüglich offener Forderungen und Kosten an den Kunden ausgekehrt. Eine Entsorgung des Gerätes erfolgt nur bei offensichtlicher Wertlosigkeit.
§ 5 Verkauf von Hardware & Eigentumsvorbehalt
(1) Der IT-Dienstleister betreibt keinen Online-Versandhandel. Der Hardware-Verkauf erfolgt im Rahmen lokaler Kundenaufträge.
(2) Eigentumsvorbehalt (B2C & B2B): Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der konkreten Rechnung Eigentum des IT-Dienstleisters.
(3) Erweiterter Eigentumsvorbehalt (nur B2B): Ist der Kunde Unternehmer, bleibt die Ware darüber hinaus bis zur Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum des IT-Dienstleisters.
§ 6 Gewährleistung bei Hardware (Mängelhaftung)
(1) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
(2) Gegenüber Unternehmern, Kaufleuten und Freiberuflern (B2B) gelten folgende Abweichungen, sofern einzelvertraglich (z.B. auf der Rechnung) nichts anderes vereinbart wurde:
a) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Neuware beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang.
b) Beim Verkauf von Gebrauchtware an Unternehmer ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
c) Kaufleute trifft die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB.
§ 7 Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) Der IT-Dienstleister haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der IT-Dienstleister nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht, d. h. eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht). Die Haftung ist dabei begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Gegenüber Unternehmern, Kaufleuten und Freiberuflern (B2B) ist die Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen bei leichter Fahrlässigkeit zusätzlich ausgeschlossen.
(3) Haftungsdeckelung für Unternehmer (B2B): Gegenüber Unternehmern, Kaufleuten und Freiberuflern ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach wie folgt begrenzt (entsprechend der Deckungssummen der IT-Betriebshaftpflichtversicherung des IT-Dienstleisters):
a) für reine Vermögensschäden auf maximal 300.000,00 Euro je Schadensfall.
b) für Sachschäden auf maximal 3.000.000,00 Euro je Schadensfall.
(4) Haftung bei Datenverlust & Backup-Services: Der IT-Dienstleister bietet gesonderte Datensicherungs-Dienste an. Lehnt der Kunde diese ab oder versäumt er eigene Backups, wird dies als Mitverschulden (§ 254 BGB) gewertet. Die Haftung bei Datenverlust beschränkt sich (außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit) in jedem Fall auf den typischen Wiederherstellungsaufwand, der aus einer ordnungsgemäßen, kundenseitigen Vordatensicherung entstanden wäre.
§ 8 Datenübergabe über Cloud-Dienste (Download-Links)
Stellt der IT-Dienstleister dem Kunden auf dessen Wunsch Daten über einen Cloud-Dienst (z. B. Nextcloud) per Download-Link zur Verfügung, ist der Kunde verpflichtet, die Daten innerhalb der mitgeteilten Gültigkeitsdauer herunterzuladen. Nach Ablauf wird der Link gelöscht; ein Anspruch auf kostenfreie erneute Bereitstellung besteht nicht. Der IT-Dienstleister haftet nicht, wenn der Kunde den Link ungesichert an Dritte weitergibt.
§ 9 Laufzeit, Kündigung und Lizenzen (Drittanbieter)
(1) Verträge über laufende Leistungen (Hosting, Managed Services) werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und sind in Textform mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Drittanbieter-Lizenzen: Für gebuchte Software-Lizenzen (z. B. Microsoft 365, Antivirus) gelten abweichend die Laufzeiten der jeweiligen Hersteller. Verlängern sich diese Lizenzen automatisch, muss die Kündigung durch den Kunden spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Hersteller-Laufzeit beim IT-Dienstleister in Textform eingehen.
§ 10 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Terminabsagen
(1) Es gelten die vereinbarten Preise.
(2) Zahlungsziel: Das genaue Zahlungsziel ergibt sich aus der Rechnung. Sofern nichts Abweichendes angegeben ist, sind Rechnungen innerhalb von 7 Tagen netto ohne Abzug zahlbar.
(3) Terminabsagen: Vereinbarte Termine (vor Ort oder Remote) sind verbindlich. Sagt der Kunde einen Termin weniger als 24 Stunden vorher ab, ist der IT-Dienstleister berechtigt, eine angemessene Aufwandsentschädigung (z.B. Anfahrtspauschale oder eingeplante Arbeitszeit) in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem IT-Dienstleister kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 11 Datenschutz und Geheimhaltung (§ 203 StGB)
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO. Für die Auftragsverarbeitung wird bei Bedarf ein separater Vertrag (AVV) geschlossen. Erbringt der IT-Dienstleister Leistungen für Berufsgeheimnisträger, verpflichtet er sich separat zur Wahrung der Geheimhaltung im Sinne des § 203 StGB.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist der Gerichtsstand Braunschweig.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.