Für B2B-Kunden
Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
Sobald wir als IT-Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten – zum Beispiel bei Fernwartung, Hosting, Backup oder Administration mit Zugriffsmöglichkeit auf Ihre Systeme – braucht es einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag / AVV). Das ergibt sich aus Art. 28 DSGVO und ist für Verantwortliche in der Praxis Standard, nicht Luxus.
- ✓ Wir stellen für unsere B2B-Kunden aktuelle AV-Verträge bereit und schließen sie im Rahmen der Zusammenarbeit ab, wenn eine Auftragsverarbeitung vorliegt.
- ✓ Inhaltlich orientieren wir uns an den Vorgaben von Art. 28 DSGVO (u. a. Gegenstand, Weisungen, TOMs, Unterauftragsverarbeiter, Löschung/Rückgabe).
- ✓ Fair und nachvollziehbar formuliert – ohne unnötigen Juristen-Nebel.
Hinweis: Nicht jede IT-Leistung ist automatisch Auftragsverarbeitung. Entscheidend sind Rolle und Datenfluss. Bei Unsicherheit sprechen wir das offen an – und empfehlen im Zweifel Ihre Datenschutzberatung bzw. Ihren Datenschutzbeauftragten.